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   BVerwG, 27.07.2006 - 1 B 2.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12848
BVerwG, 27.07.2006 - 1 B 2.06 (https://dejure.org/2006,12848)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2006 - 1 B 2.06 (https://dejure.org/2006,12848)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 1 B 2.06 (https://dejure.org/2006,12848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Beweisantrags zur Einholung einer amtlichen Auskunft vom Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz; Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG als Verfahrensmangel; Tatrichterliche ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 1 B 3.10

    Feststellungsklage; Straße; Öffentlichkeit; Widmung; Widmungsfiktion;

    Der Rechtsträgerschaft an den für die Straße erforderlichen Grundstücken oder Grundstücksteilen bedurfte es hingegen nicht; die gegenteilige Ansicht des Verwaltungsgerichts ist überholt (vgl. Urteil des Senats vom 24. April 2007 - 1 B 2.06 -, OVGE 28, 79, 81).
  • VG Cottbus, 08.03.2011 - 4 K 604/08

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-,

    Die Fähre ist jedoch weder nach der insoweit maßgeblichen Verordnung über das Straßenwesen vom 18. Juli 1957 (GBl. I S. 377, im Folgenden: StrVO 1957) noch nach der die StrVO 1957 ablösenden Verordnung über die öffentlichen Straßen - Straßenverordnung - vom 22. August 1974 (GBl. I S. 515, im Folgenden: StrVO 1974), die kraft Einigungsvertrages (Kapitel XI Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1 der Anlage II) im Beitrittsgebiet als Landesrecht bis zum Ablauf des 15. Juni 1992 fortgalt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2007 - OVG 1 B 2.06, S. 7 EA), eine öffentliche Straße gewesen.

    Die Regelung bezieht sich nach ihrem Wortlaut ("bisher") und Regelungszusammenhang (mit § 3 Abs. 2 Satz 2 StrVO 1957) nur auf Straßen, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung am 31. Juli 1957 (vgl. § 26 Abs. 1 StrVO 1957) vorhanden waren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2007 - OVG 1 B 2.06, S. 12 EA).

    Fehlte es bereits unter der Geltung der StrVO 1957 an der Eigenschaft als öffentliche Straße, lässt sich eine solche auch nicht aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StrVO 1974 ableiten, welcher bestimmt, dass vorhandene öffentliche Straßen zu denen nach obigen Feststellungen die Fährverbindung nicht zählte, diesen Status beibehalten sollten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2007 - OVG 1 B 2.06, S. 7 EA).

  • VG Potsdam, 12.12.2019 - 8 K 2983/14
    Auch bloßer Anliegerverkehr zählt zum öffentlichen Verkehr (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2007 - OVG 1 B 2.06 -, OVGE 28, 79, 89; Beschluss vom 22. Februar 2011 - OVG 1 N 107.10 -, n.v., S. 2 f. EA).
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